Ausländersicherheit

Ausländersicherheit
die im  Zivilprozess auf Verlangen des Beklagten von einem als Kläger auftretenden Ausländer zu leistende Sicherheit für die Prozesskosten.
- Ausnahmen u.a.: (1) Ausländer, in deren Heimatstaat Deutsche keine A. zu leisten brauchen; (2) im  Urkundenprozess und  Wechselprozess; (3) bei Klagen aus im  Grundbuch eingetragenen Rechten (§ 110 ZPO); (4) Widerklagen.

Lexikon der Economics. 2013.

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