- Ausländersicherheit
- die im ⇡ Zivilprozess auf Verlangen des Beklagten von einem als Kläger auftretenden Ausländer zu leistende Sicherheit für die Prozesskosten.- Ausnahmen u.a.: (1) Ausländer, in deren Heimatstaat Deutsche keine A. zu leisten brauchen; (2) im ⇡ Urkundenprozess und ⇡ Wechselprozess; (3) bei Klagen aus im ⇡ Grundbuch eingetragenen Rechten (§ 110 ZPO); (4) Widerklagen.
Lexikon der Economics. 2013.